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Home Ausstellungen Titelvergabe Dt.Ch.VDH

Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der VDH-Bundessieger-Zuchtschau und auf der VDH-Europasieger-Zuchtschau zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt - für den Fall, dass am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war). Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Zuchtschauen im In - und Ausland.

Übergangsregelung: Wenn mindestens eine Anwartschaft vor dem 01.09.2004 errungen wurde, gelten die über viele Jahre gültigen alten Bestimmungen für die Verleihung des Titels (vier Anwartschaften, davon mindestens zwei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Zuchtschauen). In diesem Fall würden dann evtl. ab dem 01.09.2004 errungene Anwartschaften auf der Bundessieger-Zuchtschau oder VDH-Europasieger-Zuchtschau nur einfach gewertet und dort errungene Reserve-Anwartschaften überhaupt nicht.

Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Offenen-, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen – Mindestalter 15 Monate -. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.