Der Titel "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften auf den Titel "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.
Vergabe der Anwartschaften:
Nur in der Veteranenklasse auf Internationalen und Nationalen Zuchtschauen an den erstplazierten Rüden und an die erstplazierte Hündin - Mindestalter 8 Jahre. Für den zweitplazierten Rüden und für die zweitplazierte Hündin wird die Reserve-Anwartschaft vergeben. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Zuchtschau der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels "Deutscher Veteranen-Champion (VDH)" war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.